Informationen des LandesGesudheitsamtsAmts Baden-Württemberg:
Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?
Die Hygienemaßnahmen basieren auf den Vorgaben des §1 Absatz 2 der Corona-VO der Landesregierung und den Hygienehinweisen des Kultusministeriums für die Schulen in Baden-Württemberg.