++++Stand 20.04.2020++++
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Entwurf für die Novelle der Corona-VO Regelung der erweiterten Notbetreuung in § 1a, sieht der Gesetzgeber einige Änderungen vor.
Bitte informieren Sie sich mittels der hier hinterlegten Dokumente, ob Sie für die erweiterte Not- betreuung in Frage kommen und benachrichtigen Sie uns schnellstmöglich per E-Mail unter
info@bergschule-singen.de
wenn Sie einen Anspruch auf die erweiterte Notbetreuung haben und diese auch in Anspruch nehmen möchten.
Zur weiteren Gestaltung des Unterrichts (Online-und Präsenzunterricht), wird es zeitnah von mir zusätzliche organisatorische Hinweise für die nächsten Wochen geben.
Bitte zögern Sie nicht, mich bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
E.Vlahos, Rektor
++++ Auszug aus dem Schreiben des Kultusministerium ++++
"Vom 27 . April 2O2O an wird deshalb die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen aus- geweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der
Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten."