Der Elternbeirat an der Bergschule

Elternbeiratsvorsitzende 

 

Frau Billeri

 

Stellvertretende Eltenbeiratsvorsitzende

 

Frau Netzeband

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)  in der Fassung vom 1. August 1983 regelt gemäß
 
§ 57 Elternbeirat
 
 

die Aufgaben des Elternbeirats:

 

"(1) Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.(...)" (www.landesrecht-bw.de/ Fassung vom 18.12.2006)

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Unterrichtszeiten

1. Stunde            7:45 - 8:30 Uhr

2. Stunde           8:35 - 9:20 Uhr

3. Stunde           9:25 - 10:10 Uhr

4. Stunde           10:35 - 11:20 Uhr

5. Stunde           11:25 - 12:10 Uhr

6. Stunde           12:15 - 13:00 Uhr

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7. Stunde            13:00 - 13:45 Uhr

8. Stunde            13:45 - 14:30 Uhr

9. Stunde            14:30 - 15:15 Uhr

10. Stunde         15:20- 16:05 Uhr

Kontakt

Bergschule Singen
Bergstr. 21
75196 Remchingen 

E-Mail: info@bergschule-singen.de

Tel. 07232/ 73 433 00

Fax: 07232/ 73 433 199

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